Achtung, Bauherren und Vermieter! Neue Pflicht ab 2025: Der Schadstoffbericht vor Baubeginn und Sanierungsarbeiten
Seit dem 1. Januar 2025 gelten in Deutschland neue gesetzliche Regelungen, die weitreichende Konsequenzen für Bauherren, Vermieter und Sanierungsvorhaben haben. Bevor Handwerker in Gebäude gehen, um Bau-, Umbau- oder Sanierungsarbeiten durchzuführen, müssen Eigentümer zukünftig einen detaillierten Schadstoffbericht vorlegen. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Gesundheit von Arbeitskräften und der Umwelt.
Was steckt hinter den neuen Regelungen?
Hintergrund der Gesetzesänderung ist das wachsende Bewusstsein für die Gefahren, die von unsichtbaren Schadstoffen in Bestandsgebäuden ausgehen. Viele ältere Gebäude wurden mit Materialien gebaut, die heute als gesundheitsschädlich gelten – darunter Asbest, PCB (Polychlorierte Biphenyle), PAK (Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe), Formaldehyd und Mineralwolle.
Wenn diese Materialien bei Bauarbeiten ohne entsprechende Schutzmaßnahmen bearbeitet werden, können gefährliche Fasern und Partikel freigesetzt werden. Dies stellt ein erhebliches Risiko für die Gesundheit der Handwerker und Mieter dar, die täglich mit diesen Substanzen in Kontakt kommen könnten. Langfristige Folgen können schwerwiegende Atemwegserkrankungen, Krebs oder andere chronische Leiden sein.
Die Gründe für die Einführung des Schadstoffberichts:
Arbeitsschutz und Gesundheit der Handwerker: Dies ist der primäre Beweggrund. Der Schadstoffbericht soll sicherstellen, dass Handwerker frühzeitig über potenzielle Gefahren informiert sind und entsprechende Schutzmaßnahmen (z.B. spezielle Schutzkleidung, Absaugvorrichtungen) ergreifen können, bevor sie ihre Arbeit aufnehmen.
Umweltschutz und korrekte Entsorgung: Viele Schadstoffe müssen aufwendig und unter Einhaltung strenger Vorschriften entsorgt werden. Ein frühzeitiger Nachweis ermöglicht eine fachgerechte Trennung und Entsorgung der kontaminierten Materialien, was die Umwelt schont und hohe Bußgelder für unsachgemäße Entsorgung verhindert.
Kalkulationssicherheit und Vermeidung von Verzögerungen: Für Bauherren und Vermieter bringt der Bericht ebenfalls Vorteile. Ungeplante Entdeckungen von Schadstoffen während der Bauphase können zu erheblichen Kostensteigerungen und Projektverzögerungen führen. Durch eine vorherige Analyse können diese Risiken minimiert und die Kosten für Sanierungs- und Entsorgungsarbeiten präzise kalkuliert werden.
Haftung und Rechtssicherheit: Die neue Regelung schafft mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Eigentümer erfüllen ihre Sorgfaltspflicht, und Handwerksbetriebe können sich auf die im Bericht dokumentierten Informationen verlassen.
Was bedeutet das konkret für Bauherren und Vermieter?
Ab 2025 sind Sie als Eigentümer verpflichtet, vor Beginn von Sanierungs-, Umbau- oder Abbrucharbeiten einen qualifizierten Schadstoffbericht erstellen zu lassen. Dieser Bericht muss:
Eine umfassende Analyse der im Gebäude vorhandenen Baustoffe enthalten.
Potenzielle Schadstoffe identifizieren und deren Vorkommen dokumentieren.
Empfehlungen für den sicheren Umgang und die Entsorgung der Materialien geben.
Ihre Lösung: Wir von Probenwerk
Sie benötigen einen Schadstoffbericht? Als Probenwerk stehen wir Ihnen gerne als kompetenter Ansprechpartner zur Seite. Wir unterstützen Sie dabei, rechtzeitig alle notwendigen Analysen durchzuführen und einen professionellen Bericht zu erstellen. So sind Sie bestens auf die neuen gesetzlichen Anforderungen vorbereitet und können Ihre Bauprojekte sicher und reibungslos umsetzen.
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